EU Data Act
Diese Seite enthält die Angaben nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) für die Datenverarbeitungsdienste der BitKollegen GmbH. Wir halten sie aktuell. Stand: 8. November 2026.
1. Rechtsordnung der Infrastruktur
Für jeden Dienst nennen wir, welcher Rechtsordnung die Infrastruktur unterliegt, auf der die Daten verarbeitet werden.
- Hosting und Betrieb von Anwendungen (Kubernetes, verwaltete Datenbanken, Objektspeicher): Rechenzentrum der Scaleway SAS in Amsterdam, Niederlande. Die Infrastruktur unterliegt dem Recht der Europäischen Union und der Niederlande. Scaleway hat seinen Sitz in Frankreich.
- Software-Wartung und Betrieb: wie beim Hosting und Betrieb.
- Compliance Master (Software as a Service): Rechenzentrum der Scaleway SAS in Amsterdam, Niederlande; Recht der Europäischen Union und der Niederlande.
- Domains und DNS: Registrierung und Nameserver bei der Scaleway SAS in Frankreich und den Niederlanden; Recht der Europäischen Union.
- Betriebsmodell Kundenkonto: Läuft die Anwendung im Scaleway-Konto des Kunden, wählt der Kunde die Region. Es gilt die Rechtsordnung der gewählten Region.
Quellcode, Konfiguration und die Auslieferungspipeline der Anwendungen liegen bei GitHub, Inc. in den USA. Sie enthalten grundsätzlich keine Kundendaten. Die Übermittlung stützt sich auf das EU-US Data Privacy Framework.
2. Maßnahmen gegen den Zugriff von Drittstaaten
Wir schützen die Daten, die wir für Kunden in der Union verarbeiten, auch soweit sie nicht personenbezogen sind, vor unzulässigem Zugriff staatlicher Stellen aus Drittländern und vor unzulässiger Übermittlung dorthin. Dafür setzen wir folgende Maßnahmen ein.
Technische Maßnahmen
- Verarbeitung und Speicherung der Kundendaten in Rechenzentren in der Europäischen Union.
- Verschlüsselung der Übertragung mit TLS und Verschlüsselung der gespeicherten Daten in den verwalteten Datenbanken und im Objektspeicher.
- Trennung der Kunden: eigener Namespace, eigene Datenbankinstanz, eigener Bucket und eigene Zugangsdaten je Projekt.
- Zugangsdaten liegen verschlüsselt in der Umgebung und nicht in Repositories.
Organisatorische Maßnahmen
- Zugriff der Administratoren nur mit persönlichen Konten und zweitem Faktor, nur bei Bedarf und protokolliert.
- Verfahren für Herausgabeverlangen von Behörden: Wir prüfen jedes Verlangen auf seine Rechtsgrundlage, geben nur heraus, was rechtlich zwingend ist, und informieren den Kunden, soweit das rechtlich zulässig ist.
- Verpflichtung der Mitarbeiter und Subunternehmer zur Vertraulichkeit, bei Berufsgeheimnisträgern zusätzlich nach § 203 StGB.
- Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO/IEC 27001.
Vertragliche Maßnahmen
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Unterauftragsverarbeitern, die Weisungsbindung und Vertraulichkeit vorsehen.
- Genehmigungsverfahren für neue Unterauftragsverarbeiter mit Einspruchsrecht des Kunden.
- Verschwiegenheitszusatz mit Scaleway und mit dem Kunden für Berufsgeheimnisträger.
3. Wechsel zu einem anderen Anbieter
Kunden können jederzeit zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Infrastruktur wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate, danach folgt ein Übergangszeitraum von 30 Tagen und eine Abruffrist für die Daten von mindestens 30 Tagen. Wechselentgelte erheben wir nicht. Einzelheiten stehen in § 15 unserer AGB Hosting und Betrieb.
4. Kontakt
Fragen zu diesen Angaben beantworten wir unter info@bitkollegen.de.
